Wer wir sind! Was wir machen! Was wir können ! Ein Leistungsverzeichnis rund um die Immobilie!
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Firma, Kosten und Gebühren !
Ein Nachweis erfolgreicher Geschäftsabwicklungen Im Immobilienverkauf !
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allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Maklervertrag
* Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit und/oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter aufgrund des dem angefügten Exposè zu entnehmenden Angebotes, kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- oder Mietinteressenten zu den nachstehenden Bedingungen zustande.
2. Angebot
* Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Weitergabe der Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch mein Büro.
3. Doppeltätigkeit
* Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Nachweis
* Der Auftraggeber bzw. Auftragnehmer kann sich nur darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er meinem Büro dieses unter Angabe der Quelle unverzüglich nach Eingang des Angebotes mitteilt und dem Büro dies gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes von mir als erbracht. Dies gilt insbesondere für mündliche, telefonische oder Angebote über die Homepage meiner Firma (www.immobilien-axel.goerke.de).
5. Provision
1. Mit rechtswirksamen Abschluß des Kaufvertrages entsteht unser Maklerlohn in Höhe von 5,8 % incl. der gesetzlichen MwSt., soweit nicht ein anderer Provisionssatz in der Nachweisbestätigung vereinbart ist. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich eventueller Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Bei Erbbaurechten beträgt die Provision 3,48 % des zehnfachen Jahreszinses incl. MwSt.
2. Bei Mietverträgen gilt, wenn nicht anders vereinbart, eine Provision in Höhe von 2,32 monatlichen Nettokaltmieten incl. der gültigen gesetzlichen MwSt. bei Wohnraumvermietung und 3,48 monatlichen Nettokaltmieten incl. Mwst. im gewerblichen Bereich.
3. Der Maklerlohn ist mit Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
4. Provisionen sind auch zahlbar, wenn der Vertrag aus Gründen die der Makler nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt wird, Nachweis und Vermittlung sind gleichzusetzen.
5. Falls diese Zahlungsbedingungen von den Vertragsparteien nicht akzeptiert werden, kann dies zum Scheitern des Gesamtvertrages führen.
6. Gleichwertigkeit
* Dem Abschluss eines notariellen Kauf- oder Mietvertrages gleichwertig ist auch ein anderer als der angebotene Vertrag, sofern dieser inhaltlich identisch ist mit dem ursprünglich angebotenem Vertrag. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Dasselbe gilt, wenn der tatsächlich geschlossene notarielle Kauf- oder Mietvertrag inhaltlich vom Angebot abweicht aber wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt wird.
Wenn der Makler im Rahmen des Auftrages, den Vertragspartner benannt hat und mit diesem ein notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag über ein anderes, ebenfalls dem Verkäufer bzw. Vermieter gehörendes, Objekt zustande kommt, ist dies Gleichwertig.
7. Beurkundung
* Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
8. Haftung
* Die Angebote sind aufgrund der Angaben des Verkäufers/Vermieters gefertigt, daher ohne meine Verbindlichkeit. Bei allen Angeboten sind Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung vorbehalten. Für die Angaben übernimmt der Makler keine Haftung.
9. Schlussbestimmungen
1. Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer/Vermieter entgegen.
2. Der Empfänger dieses Angebotes ist an die vorstehenden und im Angebot stehenden Vereinbarungen gebunden. Andere Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich getroffen werden.
3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Maklers, soweit der Kauf- oder Mietinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften und des Vertrages nicht berührt.
Erfurt, den 04.10.2003