
Wegen der Corona-Pandemie hat sich in vielen Fällen die Erteilung der Baugenehmigung oder die Unterzeichnung des Kaufvertrages verzögert. Damit Familien mit Kindern trotzdem Baukindergeld bekommen können, wurde der Förderzeitraum um drei Monate verlängert.
„Der ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 befristete Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes wurde bis zum 31. März 2021 verlängert“, bestätigt Axel Goerke, Geschäftsführer der Immobilien-Axel-Goerke.de GmbH in Erfurt. Das war möglich, weil Mittel, die im Jahr 2020 ungenutzt blieben, in das Jahr 2021 übertragen werden konnten.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat bis Ende August 2020 bereits rund 260.500 Familien mit Baukindergeld gefördert. Das beantragte Fördervolumen betrug bis dahin 5,5 Milliarden Euro. Die Fördermittel kommen vor allem jungen Familien mit kleineren und mittleren Einkommen zugute. Zwei Drittel der Antragsteller haben Kinder unter sechs Jahren. Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60 Prozent der Antragsteller unter 40.000 Euro pro Jahr. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Baukindergeld des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat und der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW unterstützt seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten, insgesamt also 12.000 Euro je Kind. Antragsberechtigt sind Familien, die innerhalb des Förderzeitraumes bis zum 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie gestellt werden. Die Antragsfrist für die Förderung endet unverändert am 31. Dezember 2023.
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