Denkmalschutz Immobilie Erfurt

Den Begriff Denkmalschutz kennt jeder, doch was bedeutet eigentlich Denkmalschutz für den Immobilienbesitzer? Was müssen Sie beachten, gibt es Vorteile oder Nachteile und wie sieht es mit der Steuer aus? Und wer ist für den Denkmalschutz zuständig? Die Antworten finden Sie hier.

Denkmalschutz ist Ländersache

Der Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes und er soll kulturhistorisch relevante Denkmale, beispielsweise in Form von Immobilien, schützen. Der Denkmalschutz ist Ländersache und in Thüringen ist ein dreistufiges System von Denkmalschutzbehörden zuständig. Die untere Denkmalbehörde bilden der Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt oder die Landräte der Landkreise. Die obere Denkmalschutzbehörde ist das Landesverwaltungsamt und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das für Archäologie, Denkmalpflege und Denkmalschutz zuständig ist, bildet die oberste Denkmalschutzbehörde.

Darüber hinaus gibt es noch das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie als Denkmalfachbehörde.

Der Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie hat eine Erhaltungspflicht

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie in Erfurt besitzt, hat andere Pflichten als ein Immobilienbesitzer, der eine herkömmliche Immobilie besitzt. Die Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie sind verpflichtet, diese in einem Rahmen zu erhalten und zu pflegen, der das Zumutbare nicht übersteigt. In der Regel wird davon ausgegangen, dass der zumutbare Rahmen überstiegen wird, wenn die Kosten, die für die Erhaltung aufgebracht werden müssen, den Wert der Immobilie übersteigen.

Was aber bedeutet das nun konkret für Immobilienbesitzer?

Bei vielen denkmalgeschützten Immobilien gilt vor allem die Fassade als besonders erhaltenswert. Diese Tatsache lässt sich jedoch nur schlecht mit dem modernen Konzept der energetischen Sanierung in Einklang bringen, denn selbstverständlich darf die schöne alte Fassade einer denkmalgeschützten Immobilie nicht einfach hinter einer banalen, energiesparenden Fassadenverkleidung verschwinden. Auch die Fenster einer denkmalgeschützten Immobilie dürfen nicht einfach ausgetauscht werden und -oder muss- soll die Immobilie entkernt werden, um sie nach den Vorstellungen des neuen Eigentümers bewohnbar zu machen, muss auf alte Treppen, Stuckdecken und vieles mehr geachtet werden.

Lassen Sie Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden nur vom Profi vornehmen

Interessieren Sie sich für den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie, sollten Sie daher bereits im Vorfeld Kontakt zu der unteren Denkmalschutzbehörde aufnehmen und besprechen, was wie verändert und saniert werden darf. So erhalten Sie auch einen ersten groben Überblick über die Kosten, die auf Sie zukommen. Sie wissen außerdem von vornherein, was möglich ist und was nicht, denn viele Umbaupläne können durch den Denkmalschutz zunichte gemacht werden.

Entscheiden Sie sich für den Kauf und die Sanierung, nachdem Sie sich gründlich informiert haben,  sollten Sie mit der Sanierung nur Profis betrauen, die Erfahrung mit denkmalgeschützten Immobilien haben.

Viele Pflichten, keine Rechte?

Nein, so ist es nicht. Zwar bringt eine denkmalgeschützte Immobilie einiges an Pflichten und Auflagen mit, doch sie hat auch Vorteile. Die liegen beispielsweise in hohen steuerlichen Ersparnissen.

Wer seine denkmalgeschützte Immobilie selbst bewohnt, kann über 10 Jahre hinweg jährlich 9 % der durch den Denkmalschutz entstandenen Kosten geltend machen, das sind in 10 Jahren also 90 %.

Wird die denkmalgeschützte Immobilie vermietet, können die Kosten über 12 Jahre hinweg abgeschrieben werden und zwar in den ersten acht Jahren jeweils 9 % und dann weitere vier Jahre lang jeweils 7 %.

Sehr wichtig ist dabei, dass die Eigentümer vor Beginn der Sanierungsarbeiten eine steuerliche Vorabbescheinigung beantragen, denn nachträglich dürfen diese Bescheinigungen nicht ausgestellt werden und fehlen sie, können keine Steuern abgeschrieben werden.

Wichtig ist außerdem, sich penibel an alle Vorgaben des Denkmalschutzes zu halten, denn werden durch eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme historische Gebäudeteile entfernt, erlischt der Denkmalstatus der Immobilie unter Umständen und damit auch der Steuervorteil.

Zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen werden vom Land Thüringen Fördermittel für den Erhalt denkmalgeschützter Immobilien vergeben und auch aus dem Topf der KfW-Bank können die Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien bei der energetischen Sanierung schöpfen.

Ein wirkliches Sparmodell ist eine denkmalgeschützte Immobilie jedoch trotz aller Steuerersparnisse und Förderungen nicht, denn es ist dennoch meist eine kostspielige Angelegenheit.

Wer finanziell entsprechend gut gestellt ist und ein Herz für historische Immobilien hat, kommt dabei trotzdem auf seine Kosten.



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