Gemäß der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) ist für die meisten Immobilien im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Kann ein Eigentümer diesen Ausweis nicht vorlegen, können hohe Geldbußen auf ihn zukommen.
Was der Energieausweis aussagt, was der Unterschied zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis ist und für welche Immobilien welcher Energieausweis vorgeschrieben ist, erfahren Sie hier.
Der Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, dass über die Energieeffizienz einer Immobilie Auskunft gibt.
Unterteilt in Energieeffizienzklassen von A bis H wird die Immobilie entsprechend in eine Klasse eingeordnet. Die beste Energieeffizienzklasse A steht dabei für ein Passivhaus ohne jeglichen Energieverbrauch, während in der schlechtesten Energieeffizienzklasse H mehr als 250 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter und Jahr verbraucht werden.
Potentiellen Hauskäufern oder Mietern soll es durch den Energieausweis ermöglicht werden, die Energieeffizienz unterschiedlicher Immobilien direkt miteinander zu vergleichen.
Der Energieausweis muss den Interessenten bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Den Energieausweis gibt es in zwei unterschiedlichen Ausführungen, zum einen als Verbrauchsausweis und zum anderen als Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger für den Hauseigentümer, er ist jedoch zu gleich auch weniger aussagekräftig. Für den Verbrauchsausweis werden die Energiekostenabrechnungen von mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren zugrunde gelegt und auch wenn sich daraus gewisse Rückschlüsse auf den Energieverbrauch ziehen lassen, so sind die Werte doch höchst individuell.
Der Verbraucher, der den Energieausweis vorgelegt bekommt, weiß beispielsweise nicht, ob die Hausbewohner, auf deren Verbrauch sich die Berechnungen beziehen, regelmäßig „für draußen geheizt“ haben oder ob sie bei knapp 20 ° C Raumtemperatur im dicken Pullover auf dem Sofa gesessen haben. Er weiß nicht, durch wie viele Bewohner der Verbrauch zustande gekommen ist und er kann daher nur vage Rückschlüsse auf den eigenen Verbrauch in der Immobilie ziehen. Natürlich wird eine Immobilie mit der Energieeffizienzklasse G oder H nicht zu einem Passivhaus, wenn man sparsam heizt und eine Immobilie mit der Energieeffizienzklasse B wird sich nicht in einen unbezahlbaren Energiefresser verwandeln, nur weil man einen Teenager im Haushalt hat, der gern mal vergisst, die Heizung herunterzudrehen oder das Licht auszumachen. Dennoch ist und bleibt der Verbrauchsausweis wesentlich ungenauer als der Bedarfsausweis, da er von individuellen Werten ausgeht.
Beim Bedarfsausweis hingegen wird nicht der tatsächliche Energieverbrauch zugrunde gelegt, sondern ein speziell geschulter Energieberater ermittelt den Energiebedarf der Immobilie.
Dazu werden Daten herangezogen wie das Baujahr, der Zustand der Bausubstanz, die Dämmung, die technischen Daten der Heizungsanlage und der Heizkörper und mehr. Anhand dieser Daten errechnet der Energieberater nun, wie viel Energie die Immobilie bei einem standardisierten Heizverhalten verbraucht.
So kommt ein wesentlich objektiveres Ergebnis zustande, dass besseren Aufschluss darüber gibt, in welchem energetischen Zustand sich die Immobilie befindet und mit welchen Kosten der Interessent zu rechnen hat.
Dafür ist der Bedarfsausweis jedoch auch teurer, denn während der günstige Verbrauchsausweis schon für etwa 20,- bis 100,- € € zu haben ist, müssen Hausbesitzer für den Bedarfsausweis in der Regel mindestens 400,- € einkalkulieren.
Welcher Ausweis für welche Immobilie
Zunächst einmal muss klar gesagt werden, dass von wenigen Ausnahmen abgesehen, jede Wohnimmobilie, die verkauft oder vermietet werden soll, einen Energieausweis haben muss.
Ausnahmen bestehen nur für
- denkmalgeschützte Immobilien
- Immobilien, die nicht ganzjährig regelmäßig genutzt und geheizt werden wie beispielsweise Ferienhäuser und -wohnungen
- Immobilien mit einer Nutzfläche unter 50 qm
Alle anderen Immobilien brauchen einen Energieausweis, jedoch nur dann, wenn sie verkauft oder vermietet werden sollen. Wer weder verkaufen noch vermieten möchte, muss für die eigene Immobilie keinen Energieausweis anschaffen.
Der Verbrauchsausweis kann ausgestellt werden für
- Wohnimmobilien, die nach 1977 erbaut wurden
- Wohngebäude, die über mehr als fünf Wohneinheiten verfügen
Natürlich kann hier auch der teurere Bedarfsausweis erstellt werden, doch der Verbrauchsausweis ist ausreichend.
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis für
- Wohnimmobilien, die vor 1977 erbaut wurden
- Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten
Energetisch sanierte Wohnimmobilien stellen oft einen Sonderfall dar, Ihr Immobilienmakler kann Sie jedoch im Einzelfall darüber informieren, welcher Energieausweis benötigt wird.