Grundbuchauszug einer Immobilie

Sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf einer Immobilie wird der Grundbuchauszug notwendig. Was aber kann man diesem Grundbuchauszug entnehmen, warum ist er wichtig und wo bekommt man ihn? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier.

 

Was ist der Grundbuchauszug?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das bei den Amtsgerichten geführt wird. Dort werden die Eigentumsverhältnisse und die Schuldverhältnisse der Grundstücke im Verwaltungsbereich festgehalten. Ein Grundbuchauszug ist ein Ausdruck oder eine Kopie eines bestimmten Grundbuchblattes, das sich auf ein spezifisches Grundstücke bezieht.

Welche Informationen findet man im Grundbuchauszug?

Im Grundbuch es sind alle Eigentumsverhältnisse und Schuldverhältnisse der Grundstücke festgehalten. In einem Grundbuchauszug zu einem bestimmten Grundstück findet man also sowohl Informationen zum Eigentümer des Grundstücks als auch Informationen zu allen Lasten, die auf dem Grundstück liegen. Dazu gehören beispielsweise Hypotheken oder Grundschulden.

Zusätzlich sind im Grundbuchauszug auch alle Rechte eingetragen, die mit dem Eigentum an dem Grundstück zusammenhängen. Das können beispielsweise Wohnrechte, Nießbrauchrechte oder Vorkaufsrechte sein.

Wer benötigt den Grundbuchauszug?

Bei einem Immobilienkauf oder Verkauf ist der Grundbuchauszug für alle Parteien von großer Wichtigkeit. Der Kaufinteressent erfährt anhand des Grundbuchauszugs zweifelsfrei, wer der Eigentümer des Grundstücks ist, ob und welche Schuldverhältnisse mit dem Grundstück verbunden sind und ob Rechte wie Wohnrechte, Nießbrauchrechte oder Vorkaufsrechte mit dem Grundstück verbunden sind.

Der Verkäufer hingegen kann sein Eigentum an dem Grundstück durch den Grundbuchauszug zweifelsfrei nachweisen.

Der Grundbuchauszug ist darüber hinaus wichtig für den Notar, der den Kaufvertrag aufsetzt und daher über die Eigentums- und Schuldverhältnisse des Grundstücks informiert sein muss und auch in der Finanzierung geht nichts ohne den Grundbuchauszug, denn auch für die Bank sind die dort enthaltenen Informationen von größter Wichtigkeit.

Wer kann einen Grundbuchauszug bekommen?

Einen Grundbuchauszug kann jeder bekommen, der ein sogenanntes berechtigtes Interesse daran vorweisen kann.

Vorausgesetzt ist dieses berechtigte Interesse beim Grundstückseigentümer und bei allen Rechteinhabern, die im Grundbuch eingetragen sind und bei einem Kaufinteressenten.

Darüber hinaus wird ein berechtigtes Interesse bei Notaren, Gerichten oder Behörden als gegeben betrachtet, wenn diese den Grundbuchauszug in Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen.

Auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure haben ein berechtigtes Interesse und somit ein Anrecht auf einen Grundbuchauszug.

Außerdem können Banken einen Grundbuchauszug anfordern, um einen Kredit abzusichern und auch Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel, der eine Zwangsversteigerung ermöglicht, können einen Grundbuchauszug erhalten.

Weitere Personen, bei denen ein berechtigtes Interesse vorliegen kann, sind Mieter und direkte Nachbarn.

Aus reiner Neugier und ohne nachvollziehbaren Grund kann der Grundbuchauszug jedoch nicht beantragt werden.

Wo bekommt man einen Grundbuchauszug?

Den Grundbuchauszug erhält man bei dem zuständigen Amtsgericht. Er kann dort persönlich oder schriftlich angefordert werden. Dabei werden Gebühren in Höhe von 10 € für einen normalen Auszug und 15 € für einen beglaubigten Auszug fällig.

Ob ein normaler Auszug oder ein beglaubigter Auszug notwendig ist, hängt stark davon ab, wofür der Grundbuchauszug benutzt werden soll. Während für rein private Informationszwecke ein normaler Ausdruck ausreichend ist, fordern beispielsweise Banken in der Regel einen beglaubigten Grundbuchauszug für die Absicherung der Finanzierung an.

Wer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit häufig Zugriff auf Grundbuchauszüge braucht wie beispielsweise Notare oder bestimmte Behörden, kann bei dem jeweiligen Bundesland einen Online-Zugang beantragen und kann die Auszüge dann direkt über das Internet anfordern.

Achten Sie beim Immobilienkauf auf einen aktuellen Grundbuchauszug

Wer eine Immobilie kaufen möchte, der sollte sich immer unbedingt den Grundbuchauszug aushändigen lassen beziehungsweise selbst einen Auszug beantragen. Wird Ihnen der Grundbuchauszug ausgehändigt, achten Sie darauf, dass es sich um einen aktuellen Auszug handelt, der nicht älter als 14 Tage ist.

Damit es in der Zeit zwischen der Einsicht in den Grundbuchauszug und dem Notartermin nicht zu weiteren Eintragungen ins Grundbuch kommt, über die sie schlimmstenfalls nicht informiert werden, sollte unbedingt eine Auflassungsvormerkung vorgenommen werden.

Darin vereinbaren Käufer und Verkäufer den bevorstehenden Verkauf der Immobilie und der Käufer bekommt somit eine rechtsverbindliche Zusage, dass er als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Kommt es nun beispielsweise noch vor dem Notartermin zu einer Insolvenz des Verkäufers, so können die Gläubiger keine Zwangsversteigerung ins Grundbuch eintragen.



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