
„Die Technik im Haus hat einen hohen Stellenwert. Es geht dabei aber nicht nur um Funktion und Vernetzbarkeit, sondern vor allem auch um den Energieverbrauch“, berichtet Axel Goerke, Geschäftsführer der Immobilien-Axel-Goerke.de GmbH. Wer ab März 2021 ein neues Haushaltsgerät kaufen will, muss sich an neue Energielabel gewöhnen.
Die Europäische Kommission hat eine neue Klassifizierung eingeführt, weil die ursprüngliche Skala durch die Erweiterung von Pluszeichen immer unübersichtlicher wurde. Verbraucher sollen aber die verschiedenen Geräte beim Kauf einfach vergleichen können. Die bisher höchste Effizienzklasse A+++ gibt es künftig nicht mehr. Stattdessen reicht die Skala jetzt von A bis G.
In der Übergangszeit von November 2020 bis März 2021 mussten die Hersteller großer Haushaltsgeräte sowohl das alte als auch das neue Label beilegen. Auf Kühl- und Gefriergeräten, Geschirrspülern, Waschmaschinen und Waschtrocknern müssen inzwischen die neuen Kennzeichnungen kleben.
Die Klassengrenzen wurden strenger definiert mit der Folge, dass die beste Klasse A zunächst voraussichtlich nur in Einzelfällen erreicht wird. Damit bleibt Raum für den technischen Fortschritt. Der gegenüber früher jetzt oft deutlich niedriger angegebene Energieverbrauch von Waschmaschinen und Geschirrspülern auf dem neuen Label kann irritieren. Die Ursache dafür sind neue Berechnungsverfahren für die Einstufung. Eine Umrechnung ist nicht möglich. Eine auffällige Neuerung ist der QR-Code oben rechts auf jedem Energielabel, über den man zur Europäischen Produktdatenbank EPREL gelangt, wo zukünftig weitere Produktinformationen erhältlich sein werden.
Eine weitere wichtige Neuerung in Sinne des Umweltschutzes betrifft die Ersatzteile. Motoren, Pumpen, Türscharniere oder -dichtungen müssen bis zu zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen noch erhältlich sein. Damit sollen Reparaturen erleichtert und die Nutzung der Geräte verlängert werden.
(Grafik: © Clker-Free-Vector-Images, bearbeitet; Pixabay)