Immobilie vermieten

Sie möchten Ihre eigene Immobilie vermieten? Hier erfahren Sie, wie Sie die Höhe der Miete festlegen, wie Sie bei der Wohnungsbesichtigung am besten vorgehen, wie Sie die Bonität der potentiellen Mieter prüfen und vieles mehr.

So legen Sie die Höhe der Miete fest

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, müssen Sie zunächst eine angemessene Miete festlegen. Dabei gibt es viele verschiedene Kriterien zu beachten wie beispielsweise

  • Alter der Immobilie
  • Zustand der Immobilie
  • Ausstattung der Immobilie
  • Lage der Immobilie
  • Größe der Immobilie
  • Energieeffizienzklasse der Immobilie

Schätzen Sie Ihre Immobilie anhand dieser Kriterien realistisch ein und verschaffen Sie sich dann einen Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten. Sie finden diese in dem Mietspiegel, den fast alle Städte und Gemeinden auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellen. Dort finden Sie auch alle Angaben zu einer eventuellen Mietpreisbremse.

Achtung: Die Angaben im Mietspiegel werden immer als reine Nettokaltmiete ohne Heizkosten und Nebenkosten angegeben.

Alternativ können Sie auch einen Makler beauftragen, der durch seine große Erfahrung und seine Kenntnis des regionalen Immobilienmarktes schnell die passende Miete für Ihre Immobilie findet.

Finden Sie potentielle Mieter

Um Mieter zu finden, müssen Sie Ihre Immobilie anbieten.

Dazu stehen Ihnen beispielsweise im Internet verschiedene Immobilienplattformen zur Verfügung oder Sie inserieren in der örtlichen Tageszeitung oder dem oft kostenlosen Wochenblatt, das in vielen Gemeinden an die Haushalte verteilt wird. Auf dem Land kann es auch sinnvoll sein, einen Aushang beim örtlichen Lebensmittelladen zu machen.

Je nachdem, wo sich die angebotene Immobilie befindet, werden Sie mit einem ziemlichen Ansturm an Bewerbern rechnen müssen.  Alternativ ist es daher immer eine gute Idee, die Immobilie einem Makler zu übergeben, der in vielen Fällen gerade bei gefragten Wohnlagen bereits einen entsprechenden Kundenstamm haben wird.

Die Besichtigung

Vermeiden Sie nach Möglichkeit Massenbesichtigungen. Vereinbaren Sie stattdessen Termine mit einzelnen Mietinteressenten und versuchen Sie sich währenddessen einen ersten Eindruck von den Interessenten zu verschaffen. Verlassen Sie sich dabei ruhig auf Ihr Bauchgefühl und Ihre Menschenkenntnis. Zusätzlich können Sie die potentiellen Mieter bitten, eine Selbstauskunft auszufüllen. Sie sollten sich darin auf relevante Fragen zu der finanziellen Situation der Interessenten beschränken. Persönliche Fragen wie beispielsweise die Frage nach der Religionszugehörigkeit haben in der Selbstauskunft nichts verloren und dürfen daher von den Interessenten ohne Folgen falsch beantwortet werden. Anders die Fragen zur finanziellen Situation und zu den Personen, die in die Wohnung einziehen sollen. Werden Sie falsch beantwortet, rechtfertigt das später eine fristlose Kündigung.

Überprüfen Sie die Bonität des künftigen Mieters

Um die Bonität des Mietinteressenten zu überprüfen, können Sie ihn um die Vorlage einer Schufa-Auskunft bitten. Diese Bonitätauskunft muss der Interessent selbst beantragen und zur Besichtigung mitbringen. Weisen Sie daher besser schon in Ihrem Inserat darauf hin, dass Sie eine Schufa Bescheinigung wünschen.

In Sachen Mietzahlungen oft aussagekräftiger ist eine Bescheinigung des bisherigen Vermieters, in der dieser Auskunft darüber gibt, ob Mietschulden bestehen und ob der Mieter seine Miete immer pünktlich und regelmäßig gezahlt hat.
Allerdings ist der bisherige Vermieter nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen, so dass es nicht automatisch etwas negatives bedeuten muss, wenn der Interessent diese Bescheinigung nicht vorlegen kann.

Sichern Sie sich über eine Kaution ab

Haben Sie den passenden Mieter gefunden, sollten Sie sich dennoch durch eine Kaution absichern. Dafür dürfen Sie bis zu drei Monatskaltmieten verlangen. Gezahlt werden muss die Kaution mit dem Beginn des Mietverhältnisses, also dem Datum, ab dem der schriftliche Mietvertrag gültig ist. Der Mieter darf die Kaution in drei gleichgroßen Raten zahlen und sie muss auf einem gesonderten Konto angelegt werden. Zieht der Mieter ohne Mietschulden wieder aus, müssen Sie ihm die Kaution zuzüglich Zinsen zurückzahlen.

Machen Sie schriftliche Verträge

Sichern Sie das Mietverhältnis in jedem Fall über einen schriftlichen Vertrag ab. Auch zusätzliche Absprachen wie beispielsweise die Gartennutzung, Verrichtung der Gartenarbeiten und andere Rechte und Pflichten sollten in diesem Mietvertrag festgehalten werden. Oft finden sich in den Standardverträgen jedoch auch unzulässige Klauseln beispielsweise zur Ausführung von Schönheitsreparaturen oder dem Haltungsverbot für Haustiere. Wollen Sie auf Nummer Sicher gehen, lassen Sie den Vertrag daher von einem Rechtsanwalt erstellen.



Beitrag teilen: