Der Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis, der auch als Immobilienverrentung bezeichnet wird, kann unter Umständen eine gute Alternative zum Verkauf sein. Lesen Sie hier, worum es sich beim Immobilien auf Leibrentenbasis handelt und wann eine solche Immobilienverrentung es sinnvoll ist.
Die Vorteile eines Immobilienverkaufs auf Leibrentenbasis
Im Alter mietfrei in den eigenen vier Wänden wohnen, das bedeutet für viele Menschen Sicherheit. Die Miete muss nicht von der Rente gezahlt werden und man muss weder Angst vor Mieterhöhung noch vor Kündigung haben.
Allerdings ist es oft so, dass im Alter in die Rente nicht unbedingt zum Leben und erst recht nicht für die notwendigen Modernisierungen der Immobilie ausreicht. Das Kapital steckt meist zum allergrößten Teil in der Immobilie und Kredite werden von den Banken trotz Sicherheit im fortgeschrittenen Alter nicht gern gewährt. Ein Teufelskreis, aus dem oft nur der Verkauf der Immobilie herausführt, um das Kapital flüssig zu machen.
Wer seine Immobilie nun nicht regulär verkaufen möchte, sondern trotzdem weiter bewohnen möchte, während er gleichzeitig über das Kapital verfügen kann, das in der Immobilie steckt, für den kann ein Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis eine gute Alternative sein.
So funktioniert der Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis
Bei einer Immobilienverrentung oder einem Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis können Immobilieneigentümer mitunter zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie können das in der Immobilie steckende Kapital nutzen und gleichzeitig weiterhin in der Immobilie leben. Und das funktioniert so:
Beim Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis wird die Immobilie in der Regel an eine gemeinnützige Organisation oder einen Investor verkauft. Dabei liegt der Kaufpreis deutlich unter dem Marktwert. Der Verkäufer erhält dafür jedoch ein zumeist lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht an seiner verkauften Immobilie.
Beide Parteien haben dadurch Vorteile, denn der Käufer erhält die Immobilie zu einem günstigen Preis und der Verkäufer kann weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben und trotzdem über einen großen Teil des in der Immobilie steckenden Kapitals verfügen.
Wohnrecht oder Nießbrauchrecht beim Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis
Wird bei einem Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis einem Wohnrecht vereinbart, erhält der Verkäufer den Verkaufspreis nicht auf einmal, sondern er wird ihm als monatliche Rente ausgezahlt. Die Höhe der Rente wird zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt und sie ist unter anderem abhängig vom Alter des Verkäufers und dem Wert der Immobilie. Je älter der Verkäufer ist, desto kürzer muss wahrscheinlich die Leibrente für das lebenslange Wohnrecht ausgezahlt werden und daher wird sie umso höher ausfallen.
Verstirbt der Verkäufer, geht die Immobilie in das Eigentum des Käufers über, es sei denn, es wurde eine konkrete Mindestlaufzeit vereinbart. In diesem Fall wird bei vorzeitigem Tod des Verkäufers die Leibrente bis zum Ende der Laufzeit an die Erben weitergezahlt. Der Übergang des Eigentums findet in diesem Fall erst mit Ablauf der Laufzeit statt.
Etwas anders sieht es aus, wenn anstelle eines Wohnrechts ein Nießbrauchrecht vereinbart wurde. Anders als das Wohnrecht ist ein Nießbrauchrecht immer lebenslang gültig und endet nur mit dem Tod des Nießbrauchers. Das Nießbrauchrecht greift weiter als das Wohnrecht und erlaubt es dem Nießbraucher nicht nur, die Immobilie zu bewohnen, sondern auch wirtschaftliche Erträge beispielsweise aus Vermietung oder Verpachtung zu ziehen. Wird ein Nießbrauchrecht vereinbart, wird der vereinbarte Kaufpreis komplett auf einmal an den Verkäufer ausgezahlt, anstatt in monatlichen Raten gezahlt zu werden.
Was muss beim Immobilien auf Leibrentenbasis beachtet werden?
Ganz wichtig ist es, bei einem Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis das Wohnrecht oder das Nießbrauchrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen. Damit ist es untrennbar mit der Immobilie verbunden und bleibt auch von einem eventuellen Eigentümerwechsel unberührt.
Für wen ist der Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis geeignet?
Ein Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis ist vor allem für ältere Immobilieneigentümer über 70 geeignet, die ihre Rente aufbessern möchten oder müssen, die Schwierigkeiten haben, die Instandhaltung der Immobilie durch ihre Rente zu gewährleisten und die keine Erben haben, denen Sie die Immobilie vererben möchten.
Treffen diese Voraussetzungen zu, kann ein Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis eine sehr gute Alternative darstellen. Zwar muss im Vergleich zum regulären Verkauf immer ein Verlust beim Kaufpreis einkalkuliert werden, doch dafür wird das lebenslange Wohnrecht oder Nießbrauchrecht gewährt.
Wer einen Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis in Erwägung zieht, sollte jedoch alle Angebote gut vergleichen, denn hier kann es beträchtliche Unterschiede geben.