Die eigene Immobilie bedeutet viel Freiraum für eigene Gestaltungsideen, einen Rahmen, in dem sich die Familie entfalten kann und viel Sicherheit.
Doch auf der anderen Seite bringt die eigene Immobilie im Gegensatz zum Wohnen zur Miete auch Verpflichtungen mit sich. So müssen beispielsweise alle Reparaturen und Instandhaltungen selbst finanziert werden, dazu eignet sich eine Instandhaltungsrücklage.
Wer diese Arbeiten auf die lange Bank schiebt, riskiert Sanierungsstaus, die den Wert der Immobilie beträchtlich senken können.
Hier erfahren Sie, wie Sie am besten eine Instandhaltungsrücklage bilden, warum sie notwendig ist, in welchen Fällen sie gesetzlich vorgeschrieben ist und wie Sie am besten sparen können.
Vermeiden Sie teure Sanierungsstaus
Eine Immobilie muss regelmäßig gepflegt und instandgehalten werden, damit sie nicht an Wert verliert und damit keinen größeren Schäden und Sanierungsstaus auftreten.
Zu den Sanierungsarbeiten, die Sie einplanen sollten gehören
- beim Eigenheim
- Erneuerung der Wasserverlegung etwa alle 25 Jahre
- Erneuerung der Elektroverlegung etwa alle 30 bis 50 Jahre
- Erneuerung von Schaltern und Steckdosen etwa alle 20 bis 40 Jahre
- Neueindeckung des Dachs etwa alle 25 Jahre
- Energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmungen, Austausch der Fenster, der Heizungsanlage und der Heizkörper nach Bedarf
- Renovierungsarbeiten nach Bedarf
- Bei der Eigentumswohnung
- Erneuerung der Wasserverlegung etwa alle 25 Jahre
- Erneuerung der Elektroverlegung etwa alle 30 bis 50 Jahre
- Erneuerung von Schaltern und Steckdosen etwa alle 20 bis 40 Jahre
- Energetische Sanierungsmaßnahmen wie Austausch der Fenster oder der Heizkörper nach Bedarf
- Renovierungsarbeiten nach Bedarf
- Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an den gemeinschaftlich genutzten Teilen des Gebäudes nach Absprache. Hierfür ist eine gesetzlich vorgeschriebene Instandhaltungsrücklage in „angemessener Höhe“ vorgesehen. Die Höhe der einzuzahlenden Beträge hängt von der Wohnanlage und der jeweiligen Berechnung ab und wird von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschlossen.
Es kommt also durchaus einiges an Arbeiten zusammen, für die eine entsprechende Instandhaltungsrücklage vorhanden sein sollte. Bei einer Bestandsimmobilie in gutem Zustand oder gar einem Neubau müssen Sie mit diesen Ausgaben jedoch erst nach etwa 20 Jahren rechnen und haben daher genügend Zeit, eine entsprechende Rücklage zu bilden.
Mit diesen Beträgen sollten Sie rechnen
Instandhaltungsrücklage für Eigenheimbesitzer
Als Eigenheimbesitzer steht es Ihnen natürlich frei, ob Sie eine Instandhaltungsrücklage bilden. Sinnvoll ist es jedoch in jedem Fall, denn so müssen Sie bei anstehenden Sanierungsarbeiten nicht „ans Eingemachte“ oder gar einen Kredit aufnehmen, was die Arbeiten nur unnötig verteuern würde.
Wollen Sie eine Instandhaltungsrücklage ansparen, können Sie dabei nach folgenden Richtwerten vorgehen:
- Bei einer gut erhaltenen Bestandsimmobilie sollten Sie mindestens 1,- € monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche für die Instandhaltungsrücklage einplanen
- Bei einer Neubauwohnung können Sie ab 0,50 € monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche mit dem Bilden einer Instandhaltungsrücklage beginnen
Je nachdem, wie hochwertig die Ausstattung Ihrer Immobilie ist, sollten Sie entsprechend mehr Geld einkalkulieren.
Instandhaltungsrücklage für Besitzer von Eigentumswohnungen
Die Kosten für den Erhalt der Anlage sowie für anfallende Reparaturarbeiten und Sanierungsmaßnahmen an gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen müssen von allen Wohnungseigentümern getragen werden. Damit im Falle des Falles das Geld auch verfügbar ist, müssen die Wohnungseigentümer einen monatlichen oder jährlichen Betrag auf ein Gemeinschaftskonto einzahlen. Zu dieser Zahlung sind die Wohnungseigentümer gesetzlich verpflichtet.
Die Höhe dieses Betrags hängt von der Anlage ab und wird in der Regel von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) festgelegt. Nach Berechnungen aus dem sozialen Wohnungsbau, die oft als grober Anhaltspunkt zur Festsetzung der Beträge herangezogen werden, werden für eine Anlage, die vor weniger als 22 Jahren bezugsfertig wurde höchstens 7,50 €/qm Wohnfläche im Jahr fällig, wurde die Anlage vor 32 Jahren fertiggestellt, erhöht sich die Summe auf bis zu 11,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche jährlich. Genauere Werte lassen sich durch Gutachten feststellen, diese Gutachten kosten jedoch häufig mehrere 1.000 €.
Neben der verpflichtenden Instandhaltungsrücklage ist es jedem Eigentümer einer Eigentumswohnung natürlich auch empfohlen, eine Instandhaltungsrücklage für Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an der eigenen Wohnung zu bilden. Da viele Arbeiten bereits durch die verpflichtende Instandhaltungsrücklage abgedeckt sind, kann diese entsprechend niedriger ausfallen.
So sparen Sie am besten
Das Geld für die gesetzlich vorgeschriebene Instandhaltungsrücklage einer WEG muss jederzeit verfügbar sein und wird daher oft auf einem Sparkonto angelegt.
Für die Ansparung einer privaten Instandhaltungsrücklage können Sie beispielsweise ein zinsgünstiges Festgeldkonto anlegen, solange genügend Mittel vorhanden sind, auch größere unvorhergesehene Reparaturkosten kurzfristig vorzufinanzieren.