Kaufvertrag Bautraegerimmobilie

Wer einen Neubau kauft, der schließt oft einen Kaufvertrag über eine Bauträgerimmobilie ab. Vor allem Eigentumswohnungen werden fast immer direkt vom Bauträger gekauft.
Der Kaufvertrag einer Bauträgerimmobilie ist jedoch noch komplizierter als ein herkömmlicher Immobilienkaufvertrag und er muss daher vor der Unterschrift gründlich geprüft werden. Lesen Sie hier alles, was Sie rund um den Kaufvertrag einer Bauträgerimmobilie beachten müssen.

Der Bauträgervertrag

Wer eine Immobilie mit einem Immobilienkaufvertrag erwirbt, der schließt in aller Regel einen normalen Kaufvertrag ab. Im Unterschied dazu handelt es sich bei dem Bauvertrag um eine Mischform aus Werkvertrag und Kaufvertrag.
Mit dem Kaufvertrag erwirbt der Käufer das Grundstück und mit dem Werkvertrag beauftragt er ein Bauunternehmen mit dem Bau einer Immobilie. Aus diesem Grund unterscheiden sich Bauträgerverträge maßgeblich von Immobilienkaufverträgen, denn die gekaufte Immobilie muss bei einem Bauträgervertrag in der Regel erst noch gebaut werden. Damit dabei nichts schiefgeht, gilt es die Verträge auf Herz und Nieren zu prüfen.

Darauf müssen Sie achten

Bei einem Bauträgervertrag gibt es einige Dinge, auf die sie ganz besonders achten müssen.

  • Lassen Sie sowohl den Kaufvertrag für das Grundstück als auch den Werkvertrag für den Bau der Immobilie notariell beurkunden. Manche Bauträger werben damit, dass Kosten gespart werden können, wenn nur der Kaufvertrag für das Grundstück beim Notar unterzeichnet wird.
    Bei dieser Variante, die auch als verdecktes Bauträgermodell bezeichnet wird, verzichtet der Bauherr jedoch auch auf die Gewährleistungsrechte, wenn beim Bau etwas schief geht. Lassen Sie daher immer den kompletten Bauträgervertrag notariell beurkunden
  • Vor der Unterzeichnung des Bauträgervertrags müssen Sie den Vertrag genauestens lesen und auch auf die Wortwahl achten. So besteht zum Beispiel ein großer Unterschied zwischen einem „bezugsfertigen Haus“ und einem „vollständig fertiggestellten Haus“.
    Nur bei der Formulierung „vollständige Fertigstellung“ werden alle Arbeiten inklusive der Mängel, die bei der Abnahme zu Tage treten können, erledigt
  • Achten Sie darüber hinaus ganz genau auf die Baubeschreibung im Bauträgervertrag. Nur die Arbeiten, die auch in der Baubeschreibung aufgeführt sind, werden vom Bauherren ausgeführt. Lassen Sie sich also niemals von einem Musterhaus oder einer Musterwohnung blenden, denn wenn beispielsweise die Fußböden oder die Badausstattung, die Ihnen in der Musterimmobilie so gut gefallen haben, nicht im Bauträgervertrag aufgeführt sind, sind sie auch nicht Bestandteil Ihres Vertrags
  • Besondere Beachtung verdient auch die Bauzeit. Hier sollte im Bauträgervertrag ein konkretes Datum angegeben sein, zu dem die Immobilie entweder bezugsfertig oder vollständig fertiggestellt ist
  • Haben Sie Sonderwünsche mit dem Bauträger vereinbart, stellen Sie sicher, dass diese auch im Bauträgervertrag aufgeführt sind
  • Der Bauträgervertrag sollte außerdem eine Erschließungskostenregelung beinhalten, in der festgehalten wird, dass der Bauträger die gesamten Kosten zur Erschließung übernimmt. Dazu gehören beispielsweise die Kosten, die für die Wasser und Abwasserversorgung anfallen

Die Kosten der Bauträger Immobilie

Der Kaufpreis der Bauträgerimmobilie muss selbstverständlich ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten werden. Im Regelfall wird die Bauträgerimmobilie nicht auf einmal, sondern in bis zu sieben Raten bezahlt, die sich jeweils nach dem Baufortschritt richten. Auch ein genauer Zahlungsplan sollte daher im Bauträgervertag enthalten sein.

Die Kosten werden wie folgt fällig:

  • 30 % der Kosten werden mit dem Vorliegen der Baugenehmigung und Baubeginn z.B. die Erdarbeiten bei einem Neubau gezahlt
  • 28 % der Kosten werden nach der Fertigstellung des Rohbaus einschließlich der Zimmererarbeiten gezahlt
  • 5,6 % der Kosten werden für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen gezahlt
  • Je 2,1 % werden gezahlt für
    • die Rohinstallation der Elektroanlagen
    • die Rohinstallation der Sanitäranlagen
    • die Rohinstallation der Heizungsanlagen
  • 7 % der Kosten werden gezahlt für den Fenstereinbau inklusive Verglasung
  • 4,2 % der Kosten werden bezahlt für den Innenputz ohne Beiputzarbeiten
  • 2, 1 % der Kosten werden gezahlt für den Estrich
  • 2,8 % der Kosten werden für Fliesenarbeiten im Sanitärbereich gezahlt
  • 8,4 % der Kosten werden mit Erreichen der Bezugsfertigkeit gezahlt
  • 2,1 % der Kosten werden für die Fassadenarbeiten gezahlt
  • 3,5 % der Kosten werden nach vollständiger Fertigstellung gezahlt


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