Klimaschutzgesetz Konsequenzen für Immobilieneigentümer

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird Geschichte schreiben. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass der Staat „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ zu schützen habe. Mit Hinweis auf diese Aussage fordern die Verfassungsrichter Nachbesserungen am Klimaschutzgesetz.

 

Die Bundesregierung hat überraschend schnell reagiert und das erst 2019 in Kraft getretene Bundes-Klimaschutzgesetz überarbeitet. Diese neuen Ziele wurden formuliert: Das Land soll jetzt bereits bis 2045 klimaneutral werden. Die CO2-Emissionen sollen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 Prozent reduziert werden. Bis zum Jahr 2040 sollen sie gegenüber dem Vergleichsjahr um 88 Prozent gesunken sein. Das Gesetz muss noch im Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Ursprünglich sollte erst bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreicht werden. Auch die Zwischenziele waren weniger ambitioniert. Für 2030 war ursprünglich nur ein Minus an CO2-Emissionen von 55 Prozent vorgesehen. Das Ziel für das Jahr 2040 ist neu.

„Die Auswirkungen für die einzelnen Wirtschaftsbranchen, vor allem für die Energiewirtschaft und die Industrie, werden spürbar sein“, vermutet Axel Goerke, Geschäftsführer der Immobilien-Axel-Goerke.de GmbH. Betroffen ist der gesamte Gebäudesektor, weil in diesem Bereich viele Ressourcen zum Energiesparen schlummern. Schon seit Anfang des Jahres gilt die neue CO2-Bepreisung auf Heizen und Verkehr. Damit soll ein Anreiz für geringeren Verbrauch oder den Umstieg auf andere Energiequellen gesetzt werden. Immobilieneigentümer müssen damit rechnen, dass die CO2-Bepreisung jetzt schneller steigt. Vorgesehen ist derzeit auch, Mieter beim CO2-Preis stärker zu entlasten. Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten tragen. Diesem Vorschlag stimmen jedoch nicht alle Beteiligten zu, insbesondere, weil Vermieter keinen Einfluss auf das Heizverhalten ihrer Mieter haben.

 

(Foto: © Jeyaratnam Caniceus, Pixabay)



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