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Das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. „Damit ist erstmals bundesweit geregelt, wie der Immobilienmakler bezahlt wird, wenn es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus handelt“, erklärt Axel Goerke, Geschäftsführer der Immobilien-Axel-Goerke.de GmbH in Erfurt. Wichtig ist auch zu erwähnen, das alle bisherigen Reglungen weiter Ihre Gültigkeit behalten.

 

Über die Ausgestaltung des Gesetzes war vorher lange gestritten worden, denn regional hatten sich über Jahrzehnte verschiedene Provisionsmodelle etabliert. Ursprünglich wurde auch das sogenannte Bestellerprinzip in Erwägung gezogen, das schon bei der Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt wurde. Danach hätte derjenige, der den Makler beauftragt, die ganze Provision zahlen müssen.

Die jetzt gefundene Lösung knüpft an die ursprüngliche Bedeutung des Maklerberufes an, der als Mittler zwischen den Interessen fungiert. Für Käufer einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses gilt. Eine Vereinbarung zur Übernahme der Maklerprovision ist zukünftig nur wirksam, wenn die Partei, die den Makler beauftragt hat, zur Zahlung der Provision mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt.

Es ist auch möglich, dass der Makler von beiden Parteien einen Auftrag erhält. Er vertritt dann sowohl die Interessen des Verkäufers als auch die des Käufers. In einem solchen Fall, kann er mit beiden Parteien eine Provision in gleicher Höhe vereinbaren. Vereinbarungen über unterschiedliche Provisionshöhen sind unwirksam.

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt dazu: „Die (…) vom Bundestag beschlossene Reform der Maklerprovision beim Immobilienkauf wird die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar senken. In Zukunft gilt: Die Abwälzung der gesamten Maklerkosten auf den Käufer ist unzulässig. (…) Durch die neuen Regeln erleichtern wir jungen Menschen und Familien die Bildung von Wohneigentum und den Aufbau einer zukunftsfesten Altersvorsorge.“

 

(Foto: © Gerd Altmann, Pixabay)

 



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