Grundsätzlich arbeiten Immobilienmakler seriös. Die meisten von ihnen sind in Verbänden organisiert und halten aus eigenem Interesse die Qualitätsstandards der Branche ein. Mit einem Immobilienmakler werden Sie also in der Regel sehr gute Erfahrungen machen. Selbstverständlich muß natürlich auch ein Immobilienmakler Geld verdienen, das tut er über die Maklerprovision. Ob Sie nun mit dem Makler eine Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, oder ob Sie beim Makler ein Suchprofil für den Kauf bzw. die Anmietung einer Wunschimmobilie hinterlegen: Die Maklerprovision wird immer dann fällig, wenn der Makler für den Auftraggeber erfolgreich war. Wann Sie zahlen müssen und wie hoch die Provision ausfallen darf, erfahren Sie im folgenden Artikel. 

Wann darf ein Immobilienmakler eine Provision verlangen?

Ein Makler hat laut §652 des Bürgerlichen Gesetzbuches Anspruch auf die Zahlung einer Maklerprovision, wenn ein wirksamer Maklervertrag geschlossen wurde und der Makler den Nachweis erbracht hat, dass ein gültiger Kauf- oder Mietvertrag für die Immobilie zustande gekommen ist. Der Vertragsabschluss ist aufgrund der Tätigkeit des Maklers erfolgt und der Vertrag ist nicht aufgrund eines Mangels im Nachhinein unwirksam geworden.
Ob Sie eine Immobilie verkaufen oder mieten wollen: Der Immobilienmakler schließt sowohl mit dem Inhaber des Objektes, als auch mit dem künftigen Käufer/Mieter einen individuellen Maklervertrag ab. Dieser ist Basis für die Maklerprovision im Erfolgsfall.
Übrigens deckt die Maklerprovision sämtliche Kosten des Maklers ab. Spesen und andere Auslagen darf der Makler Ihnen nur in Rechnung stellen, wenn dies zuvor im Vertrag so vereinbart wurde.

Wer bezahlt den Makler im Falle einer Vermietung?

Seit 2015 gilt für Vermietungen in Deutschland das Bestellerprinzip. Dieses Gesetz besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, die Maklerprovision zu bezahlen hat. Dabei dürfen maximal zwei Monatsmieten, zuzüglich der Mehrwertsteuer und exklusive der Nebenkosten als Provision in Rechnung gestellt werden.
Bezahlen muss also derjenige, der den Makler beauftragt hat. Das ist auch in Thüringen in der Regel der Vermieter, der die Wohnung über den Makler zur Miete anbietet.
Suchen Sie jedoch nach einem passenden Haus oder einer geeigneten Wohnung zur Miete und nehmen Sie hierzu die Unterstützung eines Immobilienmaklers in Anspruch, sind Sie derjenige der die Provision des Maklers bezahlt. Denn dann haben Sie den Immobilienmakler mit der Suche beauftragt. Die Konditionen sind dabei dieselben wie oben angegeben. 

Wer bezahlt den Makler im Falle eines Verkaufes?

Für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern regelt der § 656 a – d die Maklerprovision für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäuser neu, gültig ab 23.12.2020. Danach bedarf der Maklervertrag immer der Textform und werden beide Parteien provisionspflichtig, dann auch immer in gleicher Höhe. Eine einseitige Interessenvertretung durch den Makler bleibt möglich, diese Seite wird dann auch allein provisionspflichtig. Die bisherigen Reglungen im BGB gelten fort.
Professionelle Immobilienmakler schließen immer mit dem Verkäufer einen Maklervertrag ab und vertreten so allein seine Interessen.

Kann ich die Provision mit dem Makler nachträglich noch drücken?

Die Antwort lautet ganz klar »Nein«. Eine im Maklervertrag festgesetzte Provision ist nachträglich nicht verhandelbar. Sie müssen im Vorfeld bei den Gesprächen mit dem Immobilienmakler in Erfurt die Höhe der Maklerprovision klären. Das gleiche gilt, wenn Sie den Makler beauftragt haben und versuchen, die Immobilie dann doch selbst zu verkaufen. Auch in diesem Fall steht dem Makler die Provision grundsätzlich zu, sofern der Maklervertrag unterschrieben und gültig ist und der Makler nachweisen kann, dass der Käufer über ihn auf die Immobilie aufmerksam geworden ist.