Nebenkosten Immobilienkauf

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, kommen auch immer noch eine Reihe an Nebenkosten auf Sie zu.

Hier erfahren Sie, mit welchen Nebenkosten beim Immobilienkauf Sie rechnen müssen, wann und an wen sie gezahlt werden müssen und welche Unterschiede es zwischen den einzelnen Bundesländern gibt.

Die Kaufnebenkosten

Bei jedem Immobilienkauf entstehen die sogenannten Kaufnebenkosten. Sie müssen vom Immobilienkäufer getragen werden und machen in aller Regel zwischen 10 und 15 % des Kaufpreises aus.

Die klassischen Kaufnebenkosten, um die kein Immobilienkäufer in Deutschland herumkommt, sind

  • die Notargebühren
  • die Grunderwerbssteuer
  • die Kosten für den Eintrag im Grundbuch

Eine Maklerprovision wird fällig, wenn Sie einen Makler hinzuziehen, hier jedoch auch nur im Erfolgsfalle.

Notargebühren

Ein Immobilienkauf muss in Deutschland über einen Notar abgewickelt werden und die Kosten dafür trägt der Immobilienkäufer. Die Höhe der Gebühren für den Notar sind in einer Gebührenordnung festgelegt und betragen etwa 1 %  bis 1,5 % des Kaufpreises der Immobilie

Grunderwerbssteuer

Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, muss eine Grunderwerbssteuer entrichten.

Diese Steuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ihre Höhe liegt aktuell in 2017 zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Am günstigsten ist die Grunderwerbssteuer mit 3,5 % in Bayern und Sachsen.

4,5 % Grunderwerbssteuern werden in Hamburg fällig und darauf folgen mit 5 % Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

6 % Grunderwerbssteuern werden fällig in Berlin und Hessen und die höchsten Grunderwerbssteuern in Höhe von 6,5 % werden erhoben in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die Grunderwerbssteuer muss mit wenigen Ausnahmen bei jedem Grundstückserwerb gezahlt werden, wenn der Kaufpreis über 2.500 € liegt. Die Ausnahmen sind:

  • Grundstückserwerb durch Schenkung
  • Grundstückserwerb durch Todesfall (Erbe)
  • Grundstücksverkauf an Verwandte 1. Grades

Kosten für den Grundbucheintrag

Bei einem Immobilienverkauf müssen die veränderten Besitzverhältnisse in das Grundbuch eingetragen werden. Auch diese Kosten muss der Käufer tragen. Sie sind regional unterschiedlich und können bis zu 1,5 % des Kaufpreises betragen. Zu erfragen sind sie beim zuständigen Amtsgericht oder beim Notar, der den Grundbucheintrag in der Regel erledigt.

Wurde zur Finanzierung der Immobilie ein Hypothekenkredit aufgenommen, bekommt die Bank eine Grundschuld als Sicherheit. Auch diese muss ins Grundbuch eingetragen werden, was weitere Kosten verursacht.

Maklerprovision

Viele Immobilien werden mit Hilfe eines Maklers verkauft. In diesen Fällen tragen die Parteien auch Kosten für die Maklerprovision, die sehr unterschiedlich ausfallen kann oder darf, je nach Immobilienart und Ortsüblichkeit. Die Maklerprovision kann zwischen 3 % und 7 % liegen, gesetzlich geregelt oder frei vereinbar.

Weitere Nebenkosten

Hinzu kommen die Nebenkosten für die Finanzierung, die von der Bank erhoben werden. Auch diese Kosten sind von Kreditinstitut zu Kreditinstitut sehr unterschiedlich, es lohnt sich also, vor der Kreditaufnahme alle Angebote gründlich vergleichen.

Wer vor dem Kauf den Verkehrswert der Immobilie von einem Sachverständigen schätzen lässt, um sicherzugehen, dass er nicht überteuert kauft, muss auch diese Kosten noch einkalkulieren.

Wann und an wen müssen die Kaufnebenkosten gezahlt werden

Die jeweiligen Kaufnebenkosten müssen Sie jeweils nach Erhalt der Rechnung an den Rechnungssteller zahlen.

  • Zuerst werden meist die Kosten für den Notar fällig. Er sendet dem Käufer nach Abschluss des Immobilienkaufs den Kaufvertrag und die Rechnung zu, die in aller Regel sofort zahlbar ist. Zahlungsempfänger ist der Notar.
  • War ein Makler in die Vermittlung involviert, wird die Provision mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag fällig. Der Makler schickt dem Käufer nach dem notariellen Kaufvertrag eine Rechnung, die üblicherweise innerhalb von 2 Wochen direkt an den Makler zahlbar ist. Immobilien-Axel-Goerke.de schickt seinen Verkäufern erst nach Eingang des Kaufpreises auf deren Konto die Rechnung zu.
  • Die Kosten für die Eintragung im Grundbuch werden etwa vier bis sechs Wochen nach der Beurkundung beim Notar fällig. Das Zahlungsziel beträgt üblicherweise zwei Wochen und Zahlungsempfänger ist der Notar oder das zuständige Amtsgericht.
  • Das zuständige Finanzamt für die Grunderwerbssteuer schickt seinen Bescheid oft erst nach einigen Monaten zu.
    Nach diesem Bescheid bleibt genau einen Monat Zeit, die Grundsteuer zu bezahlen.


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