neues Wohnungseigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt seit 1951 alle Belange der Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft untereinander. Wesentliche Reformen gab es 1973 und 2007. „Seit dem ist einiges geschehen. Änderungen waren längst überfällig“, erläutert Axel Goerke, Geschäftsführer der Immobilien-Axel-Goerke.de GmbH in Erfurt.

 

Das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“ (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEMoG) ist seit dem 01.12.2020 in Kraft. Es hat weitreichende Folgen, die alle Wohnungseigentümer in Deutschland betreffen. Das wichtigste Ziel: Energetische, klimaschützende und altersgerechte Modernisierungen sollen in Zukunft leichter realisierbar sein.

Die jeweiligen Interessenvertreter reagierten unterschiedlich. Der Mieterbund findet das Ergebnis „enttäuschend“, weil es vermietenden Wohnungseigentümern zukünftig möglich ist, die Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen statt wie bisher nach Wohnfläche auf die Mieter umzulegen. Die ohnehin komplizierte Überprüfung der Nebenkostenabrechnung werde damit schwerer. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland begrüßt dagegen die weitgehend ausgewogene und praxisnahe Reform. Abgesenkte Abstimmungsquoren lösen Blockadehaltungen einzelner Eigentümer auf. Die Einführung eines Sachkundenachweises in Form einer Zertifizierung unterstreicht die gestiegene Verantwortung des Immobilienverwalters. Das neue Gesetz ebnet den Weg für mehr energetische Sanierungen, den Einbau von E-Ladestationen sowie für barrierearme Ein- und Umbauten. Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie zum Einbau eines Glasfaseranschlusses werden erleichtert. Die Eigentümerversammlung kann künftig unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder über Maßnahmen in der Gemeinschaft abstimmen. Beschlussfassungen im Umlaufverfahren werden erleichtert.

 

(Foto: © John R. Perry, Pixabay)



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