Richtig heizen

„Wer ein eigenes Haus bewohnt, kann die Heizung nach eigenem Belieben einstellen. Zwischen Mietern und Vermietern gibt es darum oft Diskussionen“, weiß Axel Goerke, Geschäftsführer der Immobilien-Axel-Goerke.de GmbH, aus Erfahrung. Wie heizt man richtig? Welche Regeln gelten, haben wir hier kurz zusammengefasst:

 

Die Heizperiode dauert normalerweise vom 1. Oktober bis zum 30. April. In dieser Zeit muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen muss, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden kann. Der Vermieter muss die Mindesttemperaturen nicht rund um die Uhr garantieren. Nachts zwischen 23.00 und 6.00 Uhr morgens reichen 18 Grad Celsius. Der Vermieter kann diese Regeln nicht einfach ändern und im Mietvertrag andere Temperaturen festlegen, betont der Deutsche Mieterbund (DMB). Solche Vereinbarungen sind unwirksam.

Fällt die Heizung im Winter bei Minusgraden ganz aus, kann der Mieter eine Mietminderung von bis zu 100 Prozent geltend machen. Drohen deshalb Gesundheitsschäden, ist der Mieter sogar berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Auch der Ausfall oder die mangelhafte Warmwasserversorgung ist ein Wohnungsmangel. Die Warmwassertemperatur sollte mindestens 40 bis 50 Grad Celsius betragen.

Mieter müsse ihre Wohnung ausreichend heizen, damit keine Schäden durch eingefrorene Wasserleitungen entstehen können. Das gilt bei hohen Minusgraden auch bei Abwesenheit, beispielsweise während des Urlaubs. Mieter sollten die Thermostatventile in diesem Fall mindestens auf die Frostschutzsicherung einstellen. Gut beraten ist auch, wer vor Antritt des Urlaubs einen Freund, Verwandten oder Nachbarn mit der Betreuung der Wohnung beauftragt. Versicherung treten in der Regel für Frostschäden nur ein, wenn Mieter oder Vermieter die Sorgfaltspflichten eingehalten haben.

 

(Foto: © Dimitri Houtteman, Pixabay)



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