Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

„Das neue Baulandmobilisierungsgesetz enthält einen Trojaner“, stellt Axel Goerke, Geschäftsführer der Immobilien-Axel-Goerke.de GmbH, fest. Die Regierungskoalition hat sich auf einen Kompromiss verständigt und das heftig umstrittene Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eingeführt.

 

Kritiker des neuen Gesetzes bemängeln, dass das Umwandlungsverbot gar nichts mit Baulandmobilisierung zu tun habe und innerhalb des neuen Gesetzes wie ein Trojanisches Pferd wirke. Diese Art der Marktregulierung werde sogar das Gegenteil dessen bewirken, was eigentlich beabsichtigt war. Nicht nur die Preise für Eigentumswohnungen werden weiter steigen, sondern auch die Wohnungsmieten.

Nach Ansicht der auf Immobilienrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Bethge & Partner stellt diese Regelung einen schweren Eingriff in das Eigentumsgrundrecht dar. Wer über eine Immobilie in begehrter Wohnlage verfügt, sollte jetzt zügig handeln.

Darum geht es: Zukünftig werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebiete als „angespannte Wohnungsmärkte“ festzulegen. In diesen Gebieten kann eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen dann grundsätzlich nur noch mit Genehmigung der Behörde erfolgen. Die Genehmigungspflicht soll zunächst bis zum 31.12.2025 gelten.

Eigentümer mit wenigen und kleinen Wohngebäuden sollen auch künftig die Möglichkeit haben, ihre Mietwohnungen ohne Genehmigung in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Die Ausnahme gilt für Vermieter von drei bis 15 Wohnungen – je nach Bundesland unterschiedlich. Ausgenommen vom Umwandlungsverbot sind zudem Erbfälle, wenn die Erben die Wohnungen selbst nutzen wollen, oder Familienangehörige des Eigentümers, die selbst in die Wohnungen einziehen wollen. Die Umwandlung ist auch zulässig, wenn mindestens zwei Drittel der gegenwärtigen Mieter die Eigentumswohnungen erwerben wollen, sowie in wirtschaftlichen Notlagen.

 

(Foto: © Mrcolo, Pixabay)



Beitrag teilen: